BK8-21-03071-1002#2 Aufhebung und Neufestlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028)

In dem Verwaltungsverfahren wegen Aufhebung und Neufestlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028) hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur gegenüber der Mainfranken Netze GmbH am 13.03.2025 den nachfolgenden Beschluss gefasst.

BK8-21-03071-1002#2

Stand: 23.06.2026

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