BK8-21-03990-72
Festlegung des übergehenden Anteils der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen
In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung des übergehenden Anteils der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 22.04.2021 den nachfolgenden Beschluss gefasst.
BK8-21-03990-72
BK8-21-03990-72_Beschluss (pdf, 2 MB)
Stand:11.06.2021