BK8-21-03990-72 Festlegung des übergehenden Anteils der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen

In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung des übergehenden Anteils der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 22.04.2021 den nachfolgenden Beschluss gefasst.

BK8-21-03990-72

Stand:11.06.2021

Mastodon