BK8-21-12047-1002#1 Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028)

In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028) hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur gegenüber der Stuttgart Netze GmbH am 11.10.2024 einen Beschluss gefasst.

BK8-21-12047-1002#1

Stand: 01.10.2026

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