BK8-22-001-A
Mitteilung Nr. 3
Mitteilung Nr. 3 zur Festlegung zur Bestimmung des angemessenen finanziellen Ausgleichs für Anpassungen der Wirkleistungserzeugung oder des Wirkleistungsbezugs hinsichtlich des Umgangs mit fehlenden Börsenpreisdaten (BK8-22-001-A)
Mit der Umstellung von Stunden- auf Viertelstundenprodukte der Day-Ahead Auktion sind redaktionelle Anpassungen an der Anlage 1 zur Festlegung BK8-22-001-A erforderlich, die derzeit auf die stündlichen Day-Ahead Auktionspreise Bezug nimmt.
Auf den Seiten 22 (Fußnote 15), 38, 52 und 54 (Fußnote 25) wird jeweils auf die stündlichen Day-Ahead Auktionspreise Bezug genommen. An allen Stellen ist der Begriff „stündlich“ mit der Umstellung der Day-Ahead Auktion künftig als „viertelstündlich“ zu verstehen
BK8-22-001-A
Stand: 18.08.2025