BK8-22-001-A Mitteilung Nr. 3

Mitteilung Nr. 3 zur Festlegung zur Bestimmung des angemessenen finanziellen Ausgleichs für Anpassungen der Wirkleistungserzeugung oder des Wirkleistungsbezugs hinsichtlich des Umgangs mit fehlenden Börsenpreisdaten (BK8-22-001-A)

Mit der Umstellung von Stunden- auf Viertelstundenprodukte der Day-Ahead Auktion sind redaktionelle Anpassungen an der Anlage 1 zur Festlegung BK8-22-001-A erforderlich, die derzeit auf die stündlichen Day-Ahead Auktionspreise Bezug nimmt.

Auf den Seiten 22 (Fußnote 15), 38, 52 und 54 (Fußnote 25) wird jeweils auf die stündlichen Day-Ahead Auktionspreise Bezug genommen. An allen Stellen ist der Begriff „stündlich“ mit der Umstellung der Day-Ahead Auktion künftig als „viertelstündlich“ zu verstehen

BK8-22-001-A

Verfahrenseinleitung

Beschluss

Stand: 18.08.2025

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