BK8-22-00731-01 Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2021

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2021 und der Verteilung durch Zu- und Abschlage auf die Erlösobergrenzen der Kalenderjahre 2024 bis 2026 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, auf Antrag der Schleswiger Stadtwerke GmbH, am 23.04.2025 einen Beschluss gefasst.

BK8-22-00731-01

Stand: 26.08.2026

Mastodon