BK8-22-01680-01 Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2021

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2021 und der Verteilung durch Zu- und Abschläge auf die Erlösobergrenzen der Kalenderjahre 2024 bis 2026 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur auf Antrag der Pfalzwerke Netz AG am 20.11.2025 folgenden Beschluss gefasst:

BK8-22-01680-01

Stand: 21.04.2026

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