BK8-22-03010-01
Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2021
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2021 und der Verteilung durch Zu- und Abschläge auf die Erlösobergrenze der Kalenderjahre 2024 bis 2026 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur auf Antrag der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH am 21.05.2025 folgenden Beschluss gefasst:
BK8-22-03010-01
Stand: 25.08.2026