BK8-23-019-K Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028)

In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028) hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur gegenüber den WEMAG Netz GmbH am 02.07.2024 den nachfolgenden Beschluss gefasst.

BK8-23-019-K

Stand: 14.09.2026

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