BK8-23-4001-R Festlegung zur Anerkennung der Kosten für die Vorhaltung und den Einsatz von Netzreserveanlagen

In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung zur Anerkennung der Kosten für die Vorhaltung und den Einsatz der Netzreserveanlagen Heilbronn 5 und 6 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur, gegenüber der TransnetBW GmbH, am 14.04.2025 folgenden Beschluss gefasst:

BK8-23-4001-R

Stand: 04.03.2026

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