BK8-23-00731-01 Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2022
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2022 und der Verteilung durch Zu- und Abschläge auf die Erlösobergrenzen der Kalenderjahre 2025 bis 2027 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde auf Antrag der Schleswiger Stadtwerke GmbH am 23.06.2025 folgenden Beschluss gefasst:
BK8-23-00731-01
Stand: 22.04.2026