BK8-23-03079-1005#1 Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2024 auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2024 auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur gegenüber der Mainzer Netze GmbH am 23.06.2025 folgenden Beschluss gefasst:

BK8-23-03079-1005#1

Stand: 24.04.2026

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