BK8-23-03600-01
Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2022
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2022 und der Verteilung durch Zu- und Abschläge auf die Erlösobergrenze der Kalenderjahre 2025 bis 2027 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, auf Antrag der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH am 10.04.2025 einen Beschluss gefasst.
BK8-23-03600-01
Stand: 23.04.2026