BK8-24-00388-1005#1
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2023 auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Stadtwerke Südholstein GmbH am 25.06.2025 den nachfolgenden Beschluss gefasst.
BK8-24-00388-1005#1
Stand: 22.04.2026