BK8-24-00697-1004#1 Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2023 und der Verteilung durch Zu-und Abschläge auf die Erlösobergrenzen der Kalenderjahre 2026 bis 2028

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2023 und der Verteilung durch Zu-und Abschläge auf die Erlösobergrenzen der Kalenderjahre 2026 bis 2028 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, auf Antrag der Versorgungsbetriebe Bordesholm GmbH am 31.10.2025 einen Beschluss gefasst.

BK8-24-00697-1004#1

Stand: 22.04.2026

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