BK8-24-01427-1004#1 Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2023 und der Verteilung durch Zu-und Abschläge auf die Erlösobergrenzen der Kalenderjahre 2026 bis 2028

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2023 und der Verteilung durch Zu-und Abschläge auf die Erlösobergrenzen der Kalenderjahre 2026 bis 2028 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen auf Antrag der Stadtwerke Schwentinental GmbH am 19.11.2025 einen Beschluss gefasst.

BK8-24-01427-1004#1

Stand: 23.04.2026

Mastodon