BK8-24-01817-1004#1 Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2023 und der Verteilung durch Zu-und Abschläge auf die Erlösobergrenzen der Kalenderjahre 2026 bis 2028
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2023 und der Verteilung durch Zu-und Abschläge auf die Erlösobergrenzen der Kalenderjahre 2026 bis 2028 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen auf Antrag der RheinNetzl GmbH am 31.10.2025 einen Beschluss gefasst.
BK8-24-01817-1004#1
Stand: 23.04.2026