BK8-25-002-A Festlegung Kosten der Momentanreserve

Einleitung des Verfahrens und Konsultation der Festlegung zur Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung der Kosten aus der Bereitstellung von Momentanreserve aufgrund einer marktgestützten Beschaffung gemäß § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4, § 11 Abs. 2 Satz 2 und 4 ARegV

Die Beschlusskammer 8 hat gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH unter dem Geschäftszeichen BK8-25-002-A ein Verfahren zur Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung der Kosten der Bereitstellung der Momentanreserve eingeleitet.

Die Festlegung soll Vorgaben für die Kostenanerkennung der Bereitstellung der Momentanreserve aufgrund einer marktgestützten Beschaffung sowie für die Refinanzierung der mit diesem Instrument einhergehenden Kosten der Übertragungsnetzbetreiber treffen.

Die Bereitstellung der Momentanreserve unterliegt den Voraussetzungen des Beschlusses BK6-23-010 vom 22.04.2025 zu den Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der inhärenten Reaktion auf ein Wirkleistungsungleichgewicht als Teil der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Trägheit der lokalen Netzstabilität“ durch die regelzonenverantwortlichen deutschen Übertragungsnetzbetreiber einer wirksamen Verfahrensregulierung.

Die Beschlusskammer beabsichtigt, die Kosten der Übertragungsnetzbetreiber gemäß § 11 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4 ARegV als verfahrensregulierte Kosten anzuerkennen.

Es ist beabsichtigt, die im beigefügten Entwurf dargestellte Festlegung zu treffen.

Es besteht gemäß § 67 EnWG die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum

Donnerstag, den 03. Juli 2025 (Eingang hier).

Stellungnahmen sind per E-Mail mit dem Betreff: „Festlegung Kosten Momentanreserve“ zu senden an die

E-Mailadresse Poststelle.BK8@BNetzA.de

Die Beschlusskammer behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen – bereinigt um etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten enthält, kennzeichnen Sie dies entsprechend und reichen Sie bitte zusätzlich eine geschwärzte Fassung ein.

Festlegungsentwurf

BK8-25-002-A

Stand: 12.06.2025

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