BK8-26-001-A Beschlusskammer 8

Konsultation Festlegung zur Bestimmung des angemessenen Aufwendungsersatzes für die Durchführung des bilanziellen Ausgleichs (Kostenerstattung bei Redispatch-Maßnahmen ohne gezielten bilanziellen Ausgleich durch den Netzbetreiber) gem. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 14 Abs. 1b S. 4 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4a ARegV i.V.m. Tenorziffer 8.2 S. 2 RAMEN Strom (GBK-25-01-1#1)

Am 23.12.2025 ist das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 18.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 347 vom 22.12.2025) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt in § 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1b und 1c EnWG den bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen in Verteilernetzen neu. Danach findet bis zum Ablauf des 31.12.2031 der gezielte bilanzielle Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen durch die Verteilernetzbetreiber nur nach Maßgabe einer Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 14 Abs. 1a EnWG Anwendung. Die Bundesnetzagentur wird in § 14 Abs. 1b EnWG ermächtigt, in einer bis zum Ablauf des 31.12.2031 befristeten Festlegung zu regeln, unter welchen Voraussetzungen der bilanzielle Ausgleich nach § 13a Abs. 1a Satz 1 und 2 EnWG für Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen entsprechend anzuwenden ist.

Mit der Veröffentlichung am 01.10.2026 stellte die Beschlusskammer 8 nun einen Festlegungsentwurf zur Konsultation, um eine finale Festlegung im Sinne des § 14 Abs. 1b S. 4 EnWG vorzubereiten.

Die Beschlusskammer 8 stellte den folgenden Festlegungsentwurf bis zum 21.10.2026 zur Konsultation.

Festlegungsentwurf (pdf / 637 KB)

Stellungnahmen zum Festlegungsentwurf der Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur anlässlich der Konsultation konnten bis

Mittwoch, den 21.10.2026 (Eingang hier),

über das Postfach der Beschlusskammer 8

Poststelle.BK8@BNetzA.de

im PDF-Format eingereicht werden. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird die Beschlusskammer 8 eine finale Festlegung veröffentlichen.

Es wurden Stellungnahmen von Verbänden, Interessengruppen und Unternehmen eingereicht.

Mithilfe des folgenden Formblatts haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, einer Veröffentlichung von personenbezogenen Daten zuzustimmen:

Einwilligung zur Veröffentlichung von Stellungnahmen (docx / 15 KB)

BK8-26-001-A

Verfahrenseinleitung und Konsultation

Stand: 01.10.2026

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