BK9-13-607
Beschlusskammer 9
Sonstige Festlegungen nach § 29 EnWG
Verfahren zur Festlegung hinsichtlich Vorgaben zur Durchführung einer sachgerechten (horizontalen) Kostenwälzung zwischen marktgebietsaufspannenden Netzbetreibern sowie einer sachgerechten Aufteilung der Kosten auf Ein- und Ausspeisentgelte („HoKoWä“)
EnWG § 29 Abs. 1; GasNEV §§ 30 Abs. 2 Nr. 6 und Nr. 10; GasNZV § 15 Abs. 1: Anhörung der Festlegung hinsichtlich einer sachgerechten (horizontalen) Kostenwälzung zwischen Fernleitungsnetzbetreibern sowie einer sachgerechten Aufteilung der Kosten auf Ein- und Ausspeisentgelte
Mit dem geplanten Beschluss sollen Vorgaben für die Durchführung einer sachgerechten (horizontalen) Kostenwälzung zwischen Fernleitungsnetzbetreibern sowie einer sachgerechten Aufteilung der Kosten auf Ein- und Ausspeisentgelte getroffen werden.
Die Marktbeteiligten erhalten die Gelegenheit zu dem nachfolgenden zweiten Beschlussentwurf gemäß § 67 EnWG Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen können, bevorzugt auch gemeinschaftlich, unter dem
Aktenzeichen: BK9-13/607
bis zum
Freitag, den 15. April 2016
an
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Beschlusskammer 9 -
Herr Thorsten Dickopp
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. Sollte Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, ist gemäß § 71 EnWG eine „geschwärzte Version“ Ihrer Stellungnahme zeitgleich zu übermitteln.
Anlage
2. Festlegungsentwurf (pdf / 171 KB)
Stand: 09.03.2016