BK9-13-607
Beschlusskammer 9
Sonstige Festlegungen nach § 29 EnWG
Festlegung einer horizontalen Kostenwälzung gemäß § 29 Abs. 1 EnWG i.Vm. § 30 Abs. 2 Nr. 10 GasNEV
Konsultationsveranstaltung am 25.11.2014
Die Beschlusskammer hat im Rahmen einer Konsultationsveranstaltung am 25.11.2014 den weiteren Verfahrensgang zur horizontalen Kostenwälzung mit den Marktbeteiligten anhand folgender Präsentation diskutiert und erörtert.
Die Marktbeteiligten erhalten die Gelegenheit, zu den diskutierten Inhalten gemäß § 67 EnWG Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen können unter dem
Aktenzeichen: BK9-13/607
bis zum
Freitag, den 9. Januar 2015
an
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Beschlusskammer 9 -
Frau Anne Zeidler
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
oder
AnneChristine.Zeidler@bnetza.de
abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. Sollte Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, ist gemäß § 71 EnWG eine „geschwärzte Version“ Ihrer Stellungnahme zeitgleich zu übermitteln.
BK9-13-607
Stand: 04.12.2014