BK9-13-607 Beschlusskammer 9
Sonstige Festlegungen nach § 29 EnWG

Festlegung einer horizontalen Kostenwälzung gemäß § 29 Abs. 1 EnWG i.Vm. § 30 Abs. 2 Nr. 10 GasNEV

Konsultationsveranstaltung am 25.11.2014

Die Beschlusskammer hat im Rahmen einer Konsultationsveranstaltung am 25.11.2014 den weiteren Verfahrensgang zur horizontalen Kostenwälzung mit den Marktbeteiligten anhand folgender Präsentation diskutiert und erörtert.

Die Marktbeteiligten erhalten die Gelegenheit, zu den diskutierten Inhalten gemäß § 67 EnWG Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen können unter dem

Aktenzeichen: BK9-13/607

bis zum

Freitag, den 9. Januar 2015

an

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Beschlusskammer 9 -
Frau Anne Zeidler
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

oder

AnneChristine.Zeidler@bnetza.de

abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. Sollte Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, ist gemäß § 71 EnWG eine „geschwärzte Version“ Ihrer Stellungnahme zeitgleich zu übermitteln.

BK9-13-607

Dokumentenübersicht

Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf und zur Festlegung

Stand: 04.12.2014

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