BK9-13-607 Beschlusskammer 9
Sonstige Festlegungen nach §29 EnWG

Festlegung von Vorgaben zur Durchführung einer sachgerechten (horizontalen) Kostenwälzung zwischen Fernleitungsnetzbetreibern nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 30 Abs. 2 Nr. 10 GasNEV sowie einer sachgerechten Aufteilung der Kosten auf Ein- und Ausspeisentgelte nach § 30 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 15 Abs. 1 GasNEV

Die Bundesnetzagentur hat am 22.06.2016 auf Grundlage des § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 30 Abs. 2 Nr. 6 und Nr. 10 GasNEV, § 15 Abs. 1 GasNEV, eine Festlegung von Vorgaben zur Durchführung einer sachgerechten (horizontalen) Kostenwälzung zwischen Fernleitungsnetzbetreibern sowie einer sachgerechten Aufteilung der Kosten auf Ein- und Ausspeiseentgelte beschlossen.

BK9-13-607

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Stand: 29.06.2016

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