BK9-13-607
Beschlusskammer 9
Sonstige Festlegungen nach § 29 EnWG
Ankündigung der Festlegung zur Durchführung einer sachgerechten (horizontalen) Kostenwälzung zwischen marktgebietsaufspannenden Netzbetreibern nach § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. §§ 30 Abs. 2 Nr. 10 sowie einer sachgerechten Aufteilung der Kosten auf Ein- und Ausspeisentgelte nach § 30 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 15 Abs. 1 GasNEV
Die Beschlusskammer 9 hat im Hinblick auf eine sachgerechte Kostenwälzung zwischen marktgebietsaufspannenden Netzbetreibern ein Festlegungsverfahren zur Durchführung einer sachgerechten (horizontalen) Kostenwälzung zwischen marktgebietsaufspannenden Netzbetreibern nach § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. §§ 30 Abs. 2 Nr. 10 sowie einer sachgerechten Aufteilung der Kosten auf Ein- und Ausspeisentgelte nach § 30 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 15 Abs. 1 GasNEV eingeleitet.
Insbesondere plant die Beschlusskammer, die an Marktgebietsaustauschpunkten einem anderen marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber zur Verfügung gestellte Kapazität zu bepreisen und die dadurch entstehenden Entgelte auf die Ausspeisepunkte des aufnehmenden Netzbetreibers als auch auf die Einspeisepunkte des abgebenden Netzbetreibers zu wälzen.
Stand: 15.04.2015