BK9-15-603 Beschlusskammer 9

Sonstige Festlegungen nach § 29 EnWG

§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV und § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 ARegV

Einleitung eines Verfahrens und Konsultation des Beschlussentwurfs hinsichtlich der Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Gasverteilernetzbetreiber für die dritte Regulierungsperiode

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV und § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 ARegV wegen der Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Gasverteilernetzbetreiber für die dritte Regulierungsperiode eingeleitet. Diese Veröffentlichung ersetzt die Anhörung der betroffenen Unternehmen und die Anhörung nach § 13 Abs. 3 S. 10 ARegV entsprechend § 73 Abs. 1a EnWG, § 28 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG. Die Netzbetreiber sowie Vertreter der betroffenen Wirtschaftskreise und der Verbraucher erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 23.03.2016 (Posteingang).

Stellungnahmen sind an die:

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 9
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an marek.sernecki@bnetza.de zu richten.

Anlage

Festlegung Datenerhebung Effizienzvergleich VNB (pdf / 146 KB)
BK9-15-0603_Anlage_V_XLS_Download_v3 (xlsx / 531 KB)

BK9-15-603

Stand:29.02.2016

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