BK9-15-603 Beschlusskammer 9

Festlegung

Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Gasverteilernetzbetreiber für die dritte Regulierungsperiode
EnWG § 29 Abs. 1; ARegV § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, ARegV § 32 Abs. 1 Nr. 11

Die Bundesnetzagentur hat am 17.05.2016 auf Grundlage der § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV und § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 ARegV eine Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Gasverteilernetzbetreiber für die dritte Regulierungsperiode beschlossen. Diese Veröffentlichung ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gem. § 73 Abs. 1a EnWG.

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BK9-15-603

BK9-15-603 Festlegungsbeschluss

Abfrage des Einspeiselastgangs aller Einspeisungen im Bezugsjahr
Dieser zusätzliche Erhebungsbogen ist nur von Verteilernetzbetreibern auszufüllen, die mit Schreiben vom 05.01.2017 hierzu aufgefordert wurden.
[06.01.2017]

BK9-15-603

Stand: 01.06.2016

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