BK9-15-605
Beschlusskammer 9
Verfahren hinsichtlich Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode
Verfahren hinsichtlich Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 6 EnWG für die dritte Regulierungsperiode nach § 6 Abs. 1 ARegV
EnWG § 29 Abs. 1 i.V.m. ARegV § 32 Abs. 1 Nr. 11, ARegV § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und ARegV § 6 Abs. 1 S. 2 i.V.m. GasNEV §§ 29, 30 Abs. 1 Nr. 4 und 28
Festlegungen von Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 6 EnWG für die dritte Regulierungsperiode nach § 6 Abs. 1 ARegV
Die Bundesnetzagentur hat am 22.04.2016 in eigener Zuständigkeit sowie für die Landesregulierungsbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen auf Grundlage des § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV, § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ARegV und § 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.V.m. §§ 29, 30 Abs. 1 Nr. 4 und 28 GasNEV Festlegungen betreffend Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 6 EnWG für die dritte Regulierungsperiode nach § 6 Abs. 1 ARegV beschlossen. Diese Veröffentlichung ersetzt die Zustellung der Beschlüsse an die betroffenen Unternehmen gem. § 73 Abs. 1a EnWG.
Am 22.04.2016 wurden versehentlich redaktionell fehlerhafte Versionen des Erhebungsbogens und der Saldenliste veröffentlicht. Soweit diese Versionen bereits heruntergeladen wurden, sind sie nicht zu verwenden. Es sind ausschließlich die aktuellen Versionen zu verwenden.
BK9-15-605-1 Bund
BK9-15-605-2 Berlin
BK9-15-605-3 Brandenburg
BK9-15-605-4 Bremen
BK9-15-605-5 Schleswig-Holstein
BK9-15-605-6 Thüringen
Stand: 25.04.2016