BK9-15-605 Beschlusskammer 9

Verfahren hinsichtlich Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode

Verfahren hinsichtlich Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 6 EnWG für die dritte Regulierungsperiode nach § 6 Abs. 1 ARegV

EnWG § 29 Abs. 1 i.V.m. ARegV § 32 Abs. 1 Nr. 11, ARegV § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und ARegV § 6 Abs. 1 S. 2 i.V.m. GasNEV §§ 29, 30 Abs. 1 Nr. 4 und 28
Festlegungen von Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 6 EnWG für die dritte Regulierungsperiode nach § 6 Abs. 1 ARegV

Die Bundesnetzagentur hat am 22.04.2016 in eigener Zuständigkeit sowie für die Landesregulierungsbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen auf Grundlage des § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV, § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ARegV und § 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.V.m. §§ 29, 30 Abs. 1 Nr. 4 und 28 GasNEV Festlegungen betreffend Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 6 EnWG für die dritte Regulierungsperiode nach § 6 Abs. 1 ARegV beschlossen. Diese Veröffentlichung ersetzt die Zustellung der Beschlüsse an die betroffenen Unternehmen gem. § 73 Abs. 1a EnWG.

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BK9-15-605-1 Bund
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BK9-15-605-5 Schleswig-Holstein
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Stand: 25.04.2016

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