BK9-18-608 und
BK9-18-612
Beschlusskammer 9

Festlegungsentwurf

Die Beschlusskammer 9 hat mit Veröffentlichung im Amtsblatt sowie im Internet vom 14.03.2018 u.a. ein Verfahren zur Festlegung der Berechnung der Entgelte für unterbrechbare Kapazitäten, der Höhe von Multiplikatoren und von saisonalen Faktoren nach Art. 28 Abs. 1 NC TAR sowie 30 Abs. 2 Nr. 7 GasNEV eingeleitet. Dieses Verfahren wurde nachfolgend in zwei Verfahren aufgeteilt, nämlich in das Verfahren zur Festlegung der Berechnung der Entgelte für unterbrechbare Kapazitäten, der Höhe von Multiplikatoren und von saisonalen Faktoren nach Art. 28 Abs. 1 NC TAR BK9-18-612_20180607_Beschlussentwurf_MARGIT (pdf / 248 KB) sowie das Verfahren zur Festlegung von Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie von Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV BK9-18-608_20180607_Beschlussentwurf_BEATE 2.0 (pdf / 337 KB) .

Die Festlegungsentwürfe zu diesen Verfahren werden hiermit zur Vorabkonsultation veröffentlicht.

Dabei ist zu beachten, dass die in Tenor zu 4. der Festlegung MARGIT genannte Anlage I erst während der Vorabkonsultation erstellt werden kann, sodass diese im Rahmen der sogenannten abschließenden Konsultation gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 veröffentlicht wird. Die Vorabkonsultation bezieht sich somit diesbezüglich auf die Ermittlungsmethodik.

Die weiteren in diesem Zusammenhang stehenden Festlegungsentwürfe REGENT und AMELIE (vgl. Meldungen vom 14.03.2018 sowie 28.03.2018) wurden bereits zur Vorabkonsultation veröffentlicht.

Sobald von den Festlegungsentwürfen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 (REGENT, AMELIE, MARGIT) englischsprachige Fassungen zur Verfügung stehen, werden auch diese sukzessive veröffentlicht. Die Festlegung BEATE 2.0 wird nicht in englischer Sprache veröffentlicht werden.

Erst mit der Veröffentlichung aller englischsprachigen Fassungen und nach der Ermittlung von Abschlägen für unterbrechbare Standardkapazitätsprodukte (Anlage I der Festlegung MARGIT) kann die abschließende Konsultation in Gang gesetzt werden; zeitgleich wird auch BEATE 2.0. endgültig konsultiert.

Die Beschlusskammer beabsichtigt, für diese abschließende Konsultation einen Zeitraum von zwei Monaten anzusetzen.

Etwaige Stellungnahmen zu der heute veröffentlichten deutschsprachigen Fassung der jeweiligen Festlegung werden bis zum

16.07.2018

erbeten. Stellungnahmen sind an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 9
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder an bjoern.heuser@bnetza.de (hinsichtlich BEATE 2.0) bzw. anne-christine.zeidler@bnetza.de (hinsichtlich MARGIT) zu richten.

Ausschließlich rechtlich verbindlich sind stets die deutschsprachigen Fassungen aller Unterlagen.

Veröffentlichung der Stellungnahmen

Die eingegangenen Stellungnahmen werden hiermit, teilweise in Form einer vertraulichen Fassung, veröffentlicht.

Stellungnahme bayernets GmbH (pdf / 578 KB)
Stellungnahme BDEW GmbH (pdf / 247 KB)
Stellungnahme bne (pdf / 119 KB)
Stellungnahme Creos Deutschland GmbH (pdf / 2 MB)
Stellungnahme EFET Deutschland (pdf / 172 KB)
Stellungnahme EnBW AG (pdf / 1 MB)
Stellungnahme Enovos Luxembourg S.A. (pdf / 455 KB)
Stellungnahme Enovos Storage GmbH (pdf / 223 KB)
Stellungnahme FNB Gas (pdf / 353 KB)
Stellungnahme Gazprom export LLC (pdf / 244 KB)
Stellungnahme Gazprom Marketing & Trading Ltd (pdf / 98 KB)
Stellungnahme INES (BEATE 2.0) (pdf / 585 KB)
Stellungnahme INES (MARGIT) (pdf / 453 KB)
Stellungnahme Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (pdf / 41 KB)
Stellungnahme Ontras Gastransport GmbH (pdf / 197 KB)
Stellungnahme Open Grid Europe GmbH (pdf / 1 MB)
Stellungnahme RAG Energy Storage GmbH (BEATE 2.0) (pdf / 218 KB)
Stellungnahme RWE Supply & Trading GmbH (pdf / 1 MB)
Stellungnahme Uniper Energy Storage GmbH (pdf / 2 MB)
Stellungnahme Uniper SE (pdf / 83 KB)
Stellungnahme VNG Handel & Vertrieb GmbH (Beate 2.0) (pdf / 209 KB)
Stellungnahme VNG Handel & Vertrieb GmbH (Margit) (pdf / 202 KB)

Stand: 15.06.2018

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