BK9-19-607 Festlegung eines wirksamen Ausgleichsmechanismus zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern innerhalb des bundesweiten Marktgebiets gemäß Art. 10 Abs. 3 S. 1 NC TAR (BK9-19/607, "AMELIE 2021")

Die öffentliche Bekanntmachung des nachstehenden, am 11.09.2020 gefassten Beschlusses erfolgt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 2 EnWG durch die Bekanntmachung des verfügenden Teils der Festlegung, der Rechtsbehelfsbelehrung und eines Hinweises auf die Veröffentlichung der vollständigen Entscheidung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur im Amtsblatt Nr. 18/2020 der Bundesnetzagentur vom 30.09.2020.

Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.

BK9-19-607_decision_AMELIE 2021_EN (pdf / 200 KB)

BK9-19/607 "AMELIE 2021"

Stand: 11.09.2020

Mastodon