BK9-19-8233V-RK Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Wahrnehmung der Aufgaben für das Land Brandenburg, gegenüber der Gasversorgung Zehdenick GmbH am 06.04.2023 einen Beschluss gefasst.

BK9-19-8233V-RK

Stand: 24.04.2023

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