BK9-20-603
Beschlusskammer 9
Festlegung
Veröffentlichung des Beschlusses hinsichtlich der Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Gasverteilernetzbetreiber für die vierte Regulierungsperiode
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV und § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 ARegV abgeschlossen.
Diese Veröffentlichung im Internet und im Amtsblatt 02/2021 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gem. § 73 Abs. 1a EnWG.
Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.
Der überwiegenden Anzahl der Gasverteilernetzbetreiber wird ein mit individuellen Altdaten (aus dem Effizienzvergleich für die dritte Regulierungsperiode) vorbefüllter Erhebungsbogen über das Energiedatenportal (Postbox) zur Verfügung gestellt. In den Altdaten sind etwaige Vollnetzübergänge gemäß § 26 Abs. 1 ARegV aus dem Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2020 berücksichtigt worden, soweit es sich sowohl bei dem aufnehmenden als auch dem aufgenommenen Netzbetreiber um Regelverfahren der dritten Regulierungsperiode handelte. Nicht berücksichtigt wurden etwaige Teilnetzübergänge gemäß § 26 Abs. 2 ARegV.
Es wird darum gebeten, bei Vorliegen eines vorbefüllten Erhebungsbogens ausschließlich diesen für die Datenlieferung zu verwenden.
Sofern Sie bis zum 28.01.2021 keine Benachrichtigung zu einem entsprechenden vorbefüllten Erhebungsbogen erhalten haben, nutzen Sie bitte den allgemeinen Erhebungsbogen gemäß der Internetveröffentlichung.
Die Frist zur Datenlieferung endet am 30.04.2021.
(Hinweis: Der Erhebungsbogen ist mit einem Blattschutz versehen, der ohne Eingabe eines Passworts aufgehoben werden kann. Dennoch sind keine Änderungen an der Struktur etc. von eingereichten Erhebungsbögen zulässig)
Festlegungstext (pdf / 242 KB)
Anlage V1 (pdf / 1 MB)
Anlage V2 (XLSX / 7 MB)
FAQ
Die Beschlusskammer 9 hat im Nachgang zum Webinar vom 10.03.2021 eine FAQ zur Festlegung veröffentlicht. In der FAQ ist vermerkt, welche Fragen bereits im Webinar geklärt wurden und welche neuen Fragen aufgenommen wurden.
BK9-20-603
Stand: 19.03.2021