BK9-20-608 Beschlusskammer 9

Festlegungen

Einleitung eines Verfahrens hinsichtlich der Änderung des Beschlusses BK9-18/608 vom 29.03.2019 betreffend die Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV (BEATE 2.0)

Die Bundesnetzagentur hat dieses Verfahren nach § 29 Abs. 2 S. 1 EnWG sowie § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 3, 15 Abs. 2 bis 7 und 30 Abs. 2 Nr. 7 GasNEV eingeleitet.

Die Einleitung des Verfahrens wird im Amtsblatt 18/2020 der Bundesnetzagentur und im Internet veröffentlicht.
Konsultation des Beschlusses zur Änderung der Festlegung BK9-18/608 vom 29.03.2019 betreffend die Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV (BEATE 2.0) (BK9-20/608)

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 2 S. 1 EnWG sowie § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 3, 15 Abs. 2 bis 7 und 30 Abs. 2 Nr. 7 GasNEV eingeleitet.

Die Adressaten sowie die betroffenen Wirtschaftskreise und Verbraucher erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 07.10.2020 (Posteingang).
Stellungnahmen sind an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 9
-Änderung BEATE 2.0-
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an Bjoern.Heuser@bnetza.de und Thomas.Scholtyssek@bnetza.de zu richten.

Anlage
Entwurf der Festlegung (pdf / 363 KB)
Beschluss vom 16.10.2020

Beschluss zur Änderung der Festlegung BK9-18/608 vom 29.03.2019 betreffend die Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV (BEATE 2.0)

Diese Veröffentlichung im Internet und im Amtsblatt 20/2020 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gem. § 73 Abs. 1a EnWG.

Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.

Anlage
BK9-20-608 (pdf / 437 KB)

BK9-20/608

Entscheidung

Stand: 16.10.2020

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