BK9-21-612 Beschlusskammer 9

Festlegung

Die Beschlusskammer 9 hat am 16.12.2021 die Konsultation des Festlegungsentwurfs MARGIT 2023 eingeleitet. Sie endet am 31.01.2022.

Grundlage dieses Verfahrens ist der europäische Netzkodex für harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (NC TAR). Der Festlegungsentwurf MARGIT 2023 gibt bestimmte Berechnungsfaktoren vor, die auf die Entgeltbildung von Fernleitungsnetzbetreibern im Kalenderjahr 2023 Einfluss nehmen. Zu diesen Berechnungsfaktoren zählen insbesondere Multiplikatoren für unterjährige Kapazitätsprodukte und Abschläge für unterbrechbare Kapazitätsprodukte.

Änderungen gegenüber der zuletzt beschlossenen Festlegung („MARGIT 2022“) sind gering und resultieren insbesondere aus der aktualisierten Berechnung der Höhe der Abschläge für unterbrechbare Kapazitätsprodukte.

Die Adressaten, betroffene Wirtschaftskreise und Verbraucher erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 31.01.2022 (Posteingang). Stellungnahmen sind ausschließlich per E-Mail unter dem Stichwort „Konsultation MARGIT 2023“ an thomas.scholtyssek(at)bnetza.de zu übersenden. Die Stellungnahmen werden veröffentlicht. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zu Ihrer Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen wie z.B. Kontaktdaten enthält. Sollte Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so ist zusätzlich eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorzulegen.

Anlagen
Festlegungsentwurf_BK9-21_612 (deutsch)
Decisiondraft_BK9-21_612 (englisch)

Verfahrenseinleitung
Verfahrenseinleitung

Im Rahmen der Konsultation sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
bayernets
BDEW
Danish Utilitiy Regulator
EFET D
FNB (ohne bayernets)
Hanseatic Energy Hub
INES
OMV GMT
RWE Supply & Trading
UNIPER

BK9-21/612

Stand:09.02.2022

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