BK9-21-612 Beschlusskammer 9

Festlegung

Konsultation im Verfahren „MARGIT 2023“ zu möglichen Rabatten an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen

Einzelne Marktteilnehmer (Hanseatic Energy Hub GmbH und RWE Supply & Trading GmbH) sowie die Verbände BDEW und EFET Deutschland haben im Rahmen der vom 16.12.2021 bis zum 31.01.2022 durchgeführten Konsultation zur Festlegung „MARGIT 2023“ gefordert, dass sich die Beschlusskammer schon jetzt mit der Frage von Rabatten an Einspeisepunkten aus künftig noch zu errichtenden LNG-Anlagen ins Erdgasnetz beschäftigt. Darüber hinaus steigt angesichts der aktuellen dynamischen Entwicklung die Wahrscheinlichkeit einer kurzfristigen Realisierung von LNG-Terminals in Deutschland. Dies nimmt die Beschlusskammer zum Anlass, eine weitere Konsultation zu möglichen Rabatten an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen noch im Rahmen der MARGIT 2023-Festlegung durchzuführen.

Grundlage für einen möglichen Rabatt an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen ins Erdgasnetz stellt Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 dar. Demnach kann an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen im Interesse einer höheren Versorgungssicherheit ein Abschlag auf die jeweiligen kapazitätsbasierten Fernleitungsentgelte angewandt werden.

Für weitere, insbesondere inhaltliche Details wird auf das weiter unten veröffentlichte Konsultationsdokument verwiesen.

Die Fernleitungsnetzbetreiber und alle anderen Marktteilnehmer erhalten hiermit Gelegenheit, umfassend Stellung zu nehmen. Die Marktteilnehmer werden gebeten, ihre Stellungnahmen, die auch gemeinschaftlich abgegeben werden können, bis zum 12.04.2022 in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format ausschließlich per E-Mail unter dem Stichwort „Konsultation II MARGIT 2023“ an Thomas.Scholtyssek(at)BNetzA.de zu übersenden. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zu der Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen (z.B. Namen, Kontaktdaten, Unterschriften) enthält. Sollte Ihre Stellungnahme personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so ist zusätzlich eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorzulegen. Wird keine „geschwärzte“ Fassung vorgelegt, so kann die Beschlusskammer im Rahmen der Vorgaben des § 71 S. 3 EnWG von der Zustimmung zur Einsicht durch Dritte ausgehen.

Darüber hinaus plant die Beschlusskammer am 05.04.2022 für die unmittelbar von der Festlegung adressierten Fernleitungsnetzbetreiber sowie potenzielle LNG-Terminalbetreiber und Branchenverbände einen Erörterungstermin in Form einer Webkonferenz. In diesem Termin wird dem hier aufgelisteten Teilnehmerkreis die Möglichkeit gegeben, Ihren Standpunkt z.B. im Rahmen einer kurzen Präsentation darzulegen. Diese Präsentationen werden spätestens am Tag der Webkonferenz auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Somit können die Erkenntnisse aus dieser Veranstaltung in die schriftlichen Stellungnahmen aller Marktteilnehmer einfließen.

Anlagen
Konsultationsdokument (deutsch)

consultation document (englisch)

Erste Konsultation der Festlegung „MARGIT 2023“
Erste Konsultation der Festlegung „MARGIT 2023“ (BK9-21/612)

Im Rahmen des Erörterungstermins vom 05.04.2022 sind folgende Präsentationen vorgestellt worden:
BNetzA
BDEW
EFET D
German LNG
GUD
OGE

Im Rahmen dieser Konsultation sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
ARGE Umweltschutz Haseldorfer Marsch, Hetlingen
BDEW
BP Europa
Bürgerinitiative gegen Gasbohrungen in Halfing
DUH
EFET Deutschland
EnBW
Equinor Deutschland
Fluxys Germany Holding
FNB Gas
Gasunie
German LNG Terminal
Hanseatic Energy Hub
INES
Initiative Abgefrackt Weidener Bündnis gegen Fracking
OGE
OMV Gas Marketing & Trading
Ontras
RWE Supply & Trading
Thyssengas
Zukunft Gas

BK9-21/612

Stand:20.04.2022

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