BK9-21-8006-EOG
Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Gas (2023 bis 2027)
In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Gas (2023 bis 2027) hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen gegenüber der Thyssengas GmbH, am 29.04.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst:
BK9-21-8006-EOG
Stand: 05.06.2025