BK9-21-8050V Teilnahme am vereinfachten Verfahren für die Dauer der vierten Regulierungsperiode

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags wegen Teilnahme am vereinfachten Verfahren für die Dauer der vierten Regulierungsperiode hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Stadtwerke Quickborn GmbH am 31.03.2021 einen Beschluss gefasst:

Auf die geschwärzte Fassung des Beschlusses zur Veröffentlichung wird verzichtet.

BK9-21-8050V

Stand: 23.12.2025

Mastodon