BK9-21-8083V-RK20
Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Stadtwerke Eutin GmbH am 08.07.2025 einen Beschluss gefasst.
BK9-21-8083V-RK20
Stand: 22.07.2025