BK9-21-8083V-RK20 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Stadtwerke Eutin GmbH am 08.07.2025 einen Beschluss gefasst.

BK9-21-8083V-RK20

Stand: 22.07.2025

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