BK9-21-8095V-RK20 Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen nach Maßgabe des § 5 ARegV

In dem Verwaltungsverfahren wegen wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze nach Maßgabe des § 5 ARegV hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, gegenüber der Stadtwerke Ahrensburg GmbH, am 17.03.2025, nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK9-21-8095V-RK20

Stand: 23.04.2025

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