BK9-21-8095V-RK20
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen nach Maßgabe des § 5 ARegV
In dem Verwaltungsverfahren wegen wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze nach Maßgabe des § 5 ARegV hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, gegenüber der Stadtwerke Ahrensburg GmbH, am 17.03.2025, nachfolgenden Beschluss gefasst:
BK9-21-8095V-RK20
Stand: 23.04.2025