BK9-21-8122V-RK20 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde gegenüber der Stadtwerke Wedel GmbH, am 16.05.2025 einen Beschluss gefasst.

BK9-21-8122V-RK20

Stand: 15.07.2025

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