BK9-21-8124V-EOG
Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Gas (2023 bis 2027)
In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Gas (2023 bis 2027) hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde gegenüber der Stadtwerke Neustadt in Holstein am 05.06.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst:
BK9-21-8124V-EOG
Stand: 23.07.2025