BK9-21-8130V-EOG Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Gas (2023 bis 2027)

In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Gas (2023 bis 2027) hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Stadtwerke Heide GmbH, am 27.05.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK9-21-8130V-EOG

Stand: 10.06.2025

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