BK9-21-8140V-RK20
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Stadtwerke Wertheim GmbH am 16.05.2025 einen Beschluss.
BK9-21-8140V-RK20
Stand: 22.07.2025