BK9-21-8140V-RK20 Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Stadtwerke Wertheim GmbH am 16.05.2025 einen Beschluss.

BK9-21-8140V-RK20

Stand: 22.07.2025

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