BK9-21-8172-RK20
Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen gegenüber der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH, am 25.04.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst:
BK9-21-8172-RK20
Stand: 10.06.2025