BK9-21-8172-RK20 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen gegenüber der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH, am 25.04.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK9-21-8172-RK20

Stand: 10.06.2025

Mastodon