BK9-21-8202-EOG Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Gas (2023 bis 2027)

In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Gas (2023 bis 2027) hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständigen Landesregulierungsbehörde gegenüber der Stadtwerke Norderstedt am 29.10.2025 einen Beschluss gefasst.

BK9-21-8202-EOG

Stand: 06.01.2026

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