BK9-21-8213-RK20
Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, gegenüber der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas GmbH, am 15.05.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst.
BK9-21-8213-RK20
Stand: 18.06.2025