BK9-21-8224V-RK20
Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde gegenüber der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau am 11.04.2025 einen Beschluss gefasst.
BK9-21-8224V-RK20
Stand: 23.07.2025