BK9-21-8224V-RK20 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde gegenüber der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau am 11.04.2025 einen Beschluss gefasst.

BK9-21-8224V-RK20

Stand: 23.07.2025

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