BK9-21-8236V-RK
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Städtische Betriebswerke Luckenwalde GmbH am 25.06.2025 einen Beschluss.
BK9-21-8236V-RK
Stand: 22.07.2025