BK9-21-8236V-RK Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Städtische Betriebswerke Luckenwalde GmbH am 25.06.2025 einen Beschluss.

BK9-21-8236V-RK

Stand: 22.07.2025

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