BK9-21-8242V-EOG
Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Gas (2023 bis 2027)
In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Gas (2023 bis 2027) hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Stadtwerke Pritzwalk GmbH am 02.06.2025 einen Beschluss gefasst:
BK9-21-8242V-EOG
Stand: 23.07.2025