BK9-22-8054V-RK21 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Energieversorgung Sylt GmbH am 23.03.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-22/8063V-RK21

Stand: 07.04.2026

Mastodon