BK9-22-8099V-RK21 Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenzen

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Stadtwerke Itzehoe GmbH, am 23.03.2026 einen Beschluss gefasst:

BK9-22-8099V-RK21

Stand: 21.04.2026

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