BK9-22-8104-RK21#1
Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde gegenüber der Stadtwerke Neustadt in Holstein am 10.12.2024 nachfolgenden Beschluss gefasst.
BK9-22-8104-RK21#1
Stand: 14.01.2026