BK9-22-8168-RK21 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG am 14.01.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-22-8168-RK21

Stand: 30.01.2026

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